Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Edda Sekir am 14. Februar 2011
26543 Leser · 22 Stimmen (-5 / +17)

Wirtschaft: Arbeitsplätze, Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit

Verhindert Veränderungssperre Investitionen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat mir ein Bekannter erzählt, dass auf all den vielen Grundstücken in Stuttgart, unter denen der Tunnel drunter hergehen würde, auf Jahre hinaus nicht gebaut werden dürfe. Kein Haus, keine Garage, nichts. Weil dies durch eine Veränderungssperre verboten sei. Stimmt das? Dann würde ja das Bahnprojekt zahlreiche Investitionen und damit Arbeitsplätze verhindern! Warum ist das bisher nicht publik gemacht worden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Edda Sekir

+12

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dr. Udo Andriof am 07. März 2011
Dr. Udo Andriof

Sehr geehrte Frau Sekir,

gerne erläutere ich Ihnen die juristischen Zusammenhänge zur Veränderungssperre, möchte aber betonen, dass die generelle Aussage, eine Veränderungssperre würde ein Bauvorhaben verbieten, so nicht zutrifft.

Ihrer Annahme, dass dadurch Arbeitsplätze verhindert werden, kann ich nicht zustimmen. Ganz im Gegenteil. Das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm wirkt wie ein Konjunkturmotor, da rund 10.000 Dauerarbeitsplätze durch das Projekt geschaffen werden und während der gesamten Bauzeit bis zu 7.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Hinzu kommen noch rund vier Milliarden Euro Investitionen in die städtebauliche Entwicklung Stuttgarts nach Vollendung von Stuttgart 21 auf den dann freigewordenen Flächen.

Die Veränderungssperre schreibt nach § 19 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vor, dass mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen.

Durch die Veränderungssperre soll verhindert werden, dass neue bauliche Anlagen oder sonstige Veränderungen die Planausführung verhindern. Sie gilt bis zur vollständigen Realisierung des planfestgestellten Vorhabens.

Ein Bauvorhaben z.B. eines privaten Bauherrn kann während der Geltungsdauer der Veränderungssperre durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Veränderungssperre nicht tangiert wird. Hierfür hat der Bauherr insbesondere sicherzustellen und nachzuweisen, dass seine Baumaßnahme das planfestgestellte Vorhaben der Bahn nicht im Sinne des § 19 AEG erschwert. Entsprechende Baugesuche sind daher stets an die Baugenehmigungsbehörde zu richten, die ihrerseits eine Beteiligung der Bahn sicherzustellen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Udo Andriof - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm