Sehr geehrter Herr Meiler,
betrachtet man den Durchschnittswert mehrerer Jahre, wird die von Ihnen genannte Anzahl an Brände bei ICEs nicht erreicht. Lediglich durch die Häufung eines bestimmten technischen Defektes kam diese Anzahl zustande, zudem wurden die identifizierten Mangel mit entsprechenden Gegenmaßnahmen behoben und sind damit nicht repräsentativ.
Die Deutsche Bahn legt höchsten Wert auf die Sicherheit in der Betriebsführung und sorgt auch beim Bau von neuen Strecken dafür, dass die neuen europaweit bestehenden hohen Sicherheitsnormen vollumfänglich beachtet werden. Darüber hinaus wird bereits bei der konstruktiven Gestaltung von Fahrzeugen und Tunneln darauf geachtet, dass Risiken auf ein Minimum reduziert werden. So sorgen wir z.B. bei der Werkstoffauswahl dafür, dass in unsere Fahrzeuge nicht brennbare bzw. schwer entflammbare Materialen eingebaut werden. Für Fahrzeuge, die für Tunnelverkehre vorgesehen sind, werden in Abhängigkeit der Tunnellängen nochmals erhöhte Werkstoffanforderungen umgesetzt, so dass eine Brandentstehung minimiert wird. Sollte dennoch ein Brand entstehen, sorgen die erhöhten Werkstoffanforderungen dafür, dass eine Brandausbreitung verzögert und sogar weitestgehend verhindert wird. Alle diese Fahrzeuge besitzen zudem eine Notbremsüberbrückung, die es dem Lokführer ermöglicht, den Zug im Brandfall zunächst aus den Tunnelbereich hinauszufahren. Dennoch werden durch betriebliche Regelungen auch für diesen Eintrittsfall Vorsorgemaßnahmen getroffen. Der konstruktive Brandschutz in unseren Fahrzeugen wird z.B. durch die Kapselung der Elektrotechnik oder durch spezielle Schutzschaltungen ständig verbessert. Auch beim Bau neuer Tunnel erhöhen wir die Standards, indem wir z.B parallele eingleisige Röhren bauen und so präventiv möglichen Unfällen begegnen.
Zu Ihrer Frage nach Evakuierungsübungen ist festzustellen, dass vor der Inbetriebnahme des Tunnels sowie der damit verbundenen Aufnahme des regulären Betriebs eine Einsatzübung mit den zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), wie z.B. der Feuerwehr stattfinden wird. Der Inhalt dieser Übung, die Übungsziele sowie das zu beübende Szenario werden gemeinsam mit den Vertretern der Feuerwehr der Landeshauptstadt Stuttgart festgelegt. Einsatzübungen dieser Art werden auch nach Inbetriebnahme des Tunnels in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Bevor Stuttgart 21 in Betrieb gehen kann, werden u.a. die baulichen und technischen Einrichtungen, die der Unterstützung des Rettungskonzeptes dienen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Normen geprüft und durch das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde abgenommen. Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und die entsprechende Überprüfung ist somit sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB