Sehr geehrte Frau Müller,
dass die heutige Infrastruktur für den zukünftig geplanten Verkehr nicht ausreichend ist, wurde in den veröffentlichten Planfeststellungsbeschlüssen dargelegt (PFB PFA 1.1 S. 146 ff.). Dies wird auch von den Kritikern von Stuttgart 21 nicht bestritten. Für diesen unbestrittenen Infrastrukturbedarf werden von den Kritikern allerdings anstelle des Projekts Stuttgart 21 eine Ertüchtigung des Kopfbahnhofs sowie verschiedene Ausbaumaßnahmen im Knoten Stuttgart vorgeschlagen.
Für die Bemessung der Infrastruktur ist aber nicht die Spitzenstunde zwischen 7 und 8 Uhr maßgebend, sondern das Angebot in der Hauptverkehrszeit. In der Hauptverkehrszeit wird z.B. morgens und abends jeweils mehrere Stunden lang auf einigen Linien ein dichterer Takt gefahren als in der Nebenverkehrszeit. Planungsgrundlage von Stuttgart 21 war, dass der in der Hauptverkehrszeit erwartete Verkehr mit hoher Qualität und Stabilität abgewickelt werden kann und darüber hinaus noch Reserven vorhanden sind. Die vom Land entwickelte Angebotskonzeption sieht eine Steigerung des Verkehrs in der Hauptverkehrszeit gegenüber dem gegenwärtigen Angebot um 24% (pro Stunde im vertakteten Verkehrsangebot) vor und enthält noch Reserven für die Spitzenstunde. Die Forderung, eine Kapazitätssteigerung um 30% auch in dieser Spitzenstunde zu ermöglichen, war in der Tat neu. Aufgrund sinkender Schülerzahlen und der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse rechnen wir in der Spitzenstunde mit keiner großen Nachfragesteigerung. Dennoch ermöglicht Stuttgart 21 auch in der Spitzenstunde mehr Verkehr als der heutige Kopfbahnhof. Dies wurde in der Schlichtung dargelegt. Nach dem Ergebnis der Schlichtung war dies aber nicht genug, sondern es muss der Nachweis einer Kapazitätssteigerung um 30 Prozent geführt werden. Dem dient der Stresstest.
Der Öffentlichkeit und den Abgeordneten war bekannt, dass Stuttgart 21 zu einer deutlichen Verkehrssteigerung führt.
Das Betriebsprogramm ist im Planfeststellungsbeschluss zum PFA 1.1 auf S. 146 ff beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Gönner - Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr