Sehr geehrter Herr Botzler,
der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 1.6a, quasi die Baugenehmigung der Deutschen Bahn für das Vorhaben, muss alle Gebäude, die abgebrochen werden, benennen. Gerne teile ich Ihnen mit, dass im Bereich der Inselstraße / Karl-Benz-Platz / Benzstraße / Daimler Werk keine Gebäude im Rahmen von Stuttgart 21 zum Abbruch vorgesehen sind. Ein Gebäudeabbruch in diesem Bereich wurde nicht planfestgestellt und ist somit nicht genehmigt. Siehe auch http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/de-DE/download/PF....
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Udo Andriof - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm