Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Heike Voß am 21. März 2011
23593 Leser · 22 Stimmen (-4 / +18)

Sonstiges / Kritik

Zerstörung der empfindlichen Geräte im Planetarium durch die Rammstöße

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Planetarium soll während der Bauzeit von Stuttgart21 inmitten der Großbaustelle bestehen bleiben.

Damit der über 400 Meter lange und über 100 Meter breite Betontrog, in dem der achtgleisige Tiefbahnhof zu liegen kommen soll, nicht im ehemaligen Sumpfgelände des Mittleren Schlossgartens einsinkt, wäre es nötig, zu seiner stabilen Gründung ca. 3.500 Ortbetonpfähle mit schwerstem Gerät in den Boden zu rammen (Seiten 305 ff der Planfeststellungsunterlagen zum Bauabschnitt „Talquerung der Innenstadt mit Hauptbahnhof“).

3.500 Betonpfähle, die mit jeweils 125 Schlägen in den Boden gerammt werden müssten – das ergibt 437.500 Schläge!

Wie sollen die empfindlichen neuen Geräte im Planetarium diese fast halbe Million Rammstöße überstehen?

Wie ist die Schadensregulierung geregelt? Ich habe gehört, dass dies so geregelt ist, dass die Bahn nicht für Schäden an neueren Geräten bezahlen müsste, sondern dass die Stadt den Schaden bezahlen müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Voß

+14

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dr. Udo Andriof am 07. April 2011
Dr. Udo Andriof

Sehr geehrte Frau Voß,

die Bauaktivitäten von Stuttgart 21 im Bereich des Planetariums, zu denen u.a. die Umbaumaßnahmen der Haltestelle Staatsgalerie, des Düker Nesenbach, und die Erstellung des Bahnhofstrogs gehören, wurden in der Planfeststellung des Projekts so geplant, dass der Betrieb des Planetariums aufrecht erhalten bleiben kann.

Die Auswirkungen aus Lärm und Erschütterungen und die daraus resultierenden notwendigen Schutzmaßnahmen wurden im Planfeststellungsverfahren untersucht und bewertet. Im Planfeststellungsbeschluss, quasi der Baugenehmigung für das Vorhaben, sind umfangreiche Auflagen enthalten, die die Vorhabensträgerin Deutsche Bahn AG zur Minimierung eventuell eintretender Auswirkungen und zu entsprechenden Schutzmaßnahmen verpflichten. Um nur einige wenige dieser Auflagen zu nennen:

  • Eine Messstelle zur Ermittlung der baubedingten Lärm- und Erschütterungsimmissionen muss während der Bauzeit eingeschaltet werden, um baubegleitend Erschütterungsmessungen durchführen zu können.

  • Die Messergebnisse müssen dokumentiert werden, ggf. als Grundlage für Entschädigungen.

  • Erschütterungstechnische Detailgutachten und die weitere Vorgehensweisen analog zum Lärmschutz müssen erstellt werden, die dann dem Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde zur Überprüfung und Entscheidung vorgelegt werden.

Dabei orientieren sich die Auflagen immer an gesetzlichen Grenzwerten bzw. solchen aus einschlägigen Normen. Sollte es trotz entsprechender Schutz- und Gegenmaßnahmen zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen, legt der Planfeststellungsbeschluss im Grundsatz einen finanziellen Entschädigungsanspruch fest. Über diesen Anspruch wird dann in einem gesonderten Entschädigungsverfahren entschieden.

Zu den Rammarbeiten im Bereich des Planetariums steht im Planfeststellungsbeschluss Folgendes:

„…Die Rammarbeiten in der Umgebung des Carl-Zeiss-Planetariums sind mit den Vorführungszeiten im Planetarium abzustimmen. Soweit Vorstellungen wegen der Rammarbeiten ganz ausfallen müssen, ist den Betroffenen eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen…“

Für die Bereiche, in deren unmittelbarer Nähe erschütterungsempfindliche Anlagen betrieben werden, wie z.B. das Planetarium, hat sich die Deutsche Bahn AG außerdem verpflichtet, den Einsatz von verpressten Bohrpfählen vorzusehen, da ansonsten zu hohe Schwingungen entstehen.

Die Umsetzung dieser Auflagen wird es erfordern, dass entsprechende Abstimmungen abhängig vom jeweiligen Baugeschehen mit dem Betreiber betroffener Einrichtungen durchzuführen sind.

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass Geräte trotz der genannten umfangreichen Schutzmaßnahmen beschädigt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wonach der Schädiger (in diesem Fall der Vorhabensträger) dem Geschädigten (hier der Stadt Stuttgart) den Schaden ersetzen muss.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Udo Andriof - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm