Sehr geehrter Herr D.,
entscheidend für die Bewertung Ihrer Frage sind die dafür relevanten vertraglichen und rechtlichen Grundlagen. Maßgeblich für die Deutsche Bahn ist dabei die Bau- und Finanzierungsvereinbarung, die im April 2009 zwischen den Partnern Bahn, Bund, Stadt Stuttgart, Land Baden-Württemberg und Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich abgeschlossen wurde.
Für die Deutsche Bahn besteht eine Verpflichtung zur Realisierung des Projektes. Mit dem Bau wurde bereits begonnen, Firmen haben dazu auch Verträge mit der Deutschen Bahn geschlossen. Gültige Verträge sind für die Partner verpflichtend. Daran ändern auch Wahlergebnisse nichts. Wenn Verträge nicht eingehalten werden, entstehen zwangsläufig Schadensersatzansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm