Sehr geehrter Herr Röder,
die Planunterlagen für den von Ihnen benannten Abschnitt 1.3 sind von der DB AG bereits beim Eisenbahnbundesamt eingereicht worden. Soweit mir bekannt ist, ist die Prüfung der Unterlagen bis auf wenige Teilbereiche abgeschlossen. Wann die Einleitung des Anhörungsverfahrens, das Sie möglicherweise mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gleichsetzen, beginnt, obliegt der dafür zuständigen Behörde, dem Eisenbahnbundesamt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Deutsche Bahn AG, genau wie Sie, ein großes Interesse hat, dass der Planfeststellungbeschluss in diesem Abschnitt zeitnah erfolgt. Im Bereich des Abstellbahnhofs (PFA 1.6b) fand bereits die öffentliche Auslegung statt, so dass wir hier schon einen Schritt weiter sind als beim Abschnitt 1.3. Positiv ist festzuhalten, dass, wie Sie richtig schreiben, für fünf der sieben Abschnitte die Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.
Zu den Abschnitten der Neubaustrecke kann ich Ihnen mitteilen, dass bereits drei der sieben Planfeststellungsabschnitte (PFA) bereits bestandskräftig sind. Diese sind 2.1c (Albvorland), 2.3 (Albhochfläche) und 2.5a2 „Donaubrücke (seit Nov. 2007 in Betrieb). Bei drei weiteren PFA haben die öffentlichen Erörterungen stattgefunden, so dass nun der Beschluss gefertigt wird. Dies gilt für die Abschnitte 2.2 (Albaufstieg), 2.4 (Albabstieg) und 2.5a1 (Bahnhofsbereich Ulm). Lediglich im PFA 2.1a/b befinden sich die Planungen noch im Anhörungsverfahren, wobei der öffentliche Erörterungstermin bereits stattgefunden hat. Sie sehen also, dass im Bereich der Neubaustrecke bereits für sechs der sieben PFA die Beschlüsse vorliegen oder aktuell erstellt werden und wir hier auf einem guten Weg sind.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm