Sehr geehrter Herr Kähler,
nach einer aktuellen Online-Umfrage vom Mai 2011 zählen sich sogar in Stuttgart, wo der Protest bekanntlich am größten ist, 49 Prozent der Befragten zu den Befürwortern des Projekts, während sich 40 Prozent als Gegner positionieren. In der Region ist die Zustimmung tendenziell noch größer. Auffällig ist dabei, dass gerade beiden 18- bis 24-Jährigen eine große Mehrheit (60 Prozent) für Stuttgart 21 ist. Zudem ist die Zahl der Befürworter seit 2010 von 28 Prozent auf 49 Prozent gestiegen, während die Zahl der Gegner von 55 Prozent auf 40 Prozent zurückgegangen ist. Die Mehrheit ist also für das Projekt.
Dass die Gegner Ihre Meinung auf der Straße kundgeben, ist gutes demokratisches Recht. Die Kritiker müssen aber anerkennen, dass Stuttgart 21 alle demokratischen Instanzen einschließlich juristischer Bewertung durch die Gerichte durchlaufen hat, demokratisch und in aller Öffentlichkeit beschlossen wurde und mit der Unterzeichnung rechtsgültiger Verträge unumkehrbar ist.
Die Entscheidung für Stuttgart 21 beruht also auf breiter demokratischer Basis. Über 15 Jahre hinweg haben Bundestag, Landtag, Regionalversammlung und der Stuttgarter Gemeinderat mit jeweils 75 Prozent Mehrheit dem Projekt zugestimmt. Es ist Grundlage einer parlamentarischen Demokratie, dass Parlamente von Bürgerinnen und Bürger in freien und demokratischen Wahlen gewählt werden, damit diese stellvertretend für die Bürgerschaft entscheiden. Zu einer parlamentarischen Demokratie gehört aber auch, dass mehrheitliche Beschlüsse akzeptiert werden, auch wenn dies der persönlichen Meinung nicht entspricht.
Das Für und Wider von Stuttgart 21 wurde während der 15-jährigen Planungsphase hinlänglich in Form von Bürgerinformationen und offene Formen der Bürgerbeteiligung diskutiert. Seit 1993 stand das Thema „Stuttgart 21“ mehr als 200 Mal auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Schon vor der ersten Weichenstellung im Jahr 1995 gab es zahlreiche Diskussionen um die verschiedenen Alternativen. Seither gab es hunderte öffentliche Veranstaltungen wie Diskussionsforen, Informationsveranstaltungen und Formen offener Bürgerbeteiligung.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden alle Pläne ausgelegt und zehntausende Bürger direkt angeschrieben und informiert. Bürger und Träger öffentlicher Belange konnten Einwendungen einreichen, zu denen die Bahn öffentlich Stellung genommen hat und die in den Planungen berücksichtigt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm