Sehr geehrter Herr Fulterer,
die gewaltsamen Ausschreitungen auf der Baustelle für das Grundwassermanagement haben unwidersprochen zu einem Schaden geführt. Es ist richtig, dass die von Ihnen genannte Schadenshöhe in diesem Zusammenhang genannt wurde. Da die Schadensermittlung jedoch insgesamt noch nicht abgeschlossen ist, beteiligen wir uns nicht an Spekulationen über die Schadenshöhe.
Grundsätzlich haben für den von ihnen schuldhaft verursachten Schaden die Verursacher (Täter) einzustehen.
Grundvoraussetzung für eine Haftbarmachung ist aber, dass die Polizei die Täter ermitteln können und sie dann namentlich bekannt sind. Diese polizeilichen Ermittlungen laufen ebenfalls noch.
Soweit die Täter nicht ermittelt werden können, bleibt zunächst einmal jeder Geschädigte (Bahn, Baufirma, Land, weitere Dritte) auf seinem eigenen Schaden "sitzen", soweit nicht eine Versicherung eintritt.
Die Kosten der Polizeieinsätze sind grundsätzlich vom Land (also im Ergebnis vom "Steuerzahler") zu tragen, soweit die Polizei die Kosten für unmittelbare Maßnahmen gegen die Verursacher nicht - ausnahmsweise - direkt bei diesen geltend macht.
Die durch die Demonstrationen etc. verursachten Einsatzkosten der Polizei liegen nach Polizeiinformationen bei rund 20 Millionen Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich