Sehr geehrter Herr Birkenmaier,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.
Für Fahrten auf Neubaustrecken mit längeren Tunneln gelten besonders strenge Anforderungen an das verwendete Wagenmaterial. Dazu zählen beispielsweise besondere Anforderungen an die verwendeten Bremsen, besondere Klimaanlagen zur Verminderung von Luftdruckschwankungen und geschlossene Toilettensysteme. Eine weitere Anforderung ist die Notbremsüberbrückung: Wird die Notbremse in oder im Umfeld eines Tunnels gezogen, hat der Triebfahrzeugführer die Aufgabe, mit verminderter Geschwindigkeit aus dem Tunnel heraus zu fahren und den Zug dort zum Stillstand zu bringen. Diese und weitere Maßnahmen sorgen dafür, dass ein Zug nicht im Tunnel zum Stehen kommt.
Ist die Notbremsüberbrückung außer Betrieb, kann die Fahrt durch Neubaustrecken-Tunnel dennoch gestattet werden. Das Regelwerk der Deutschen Bahn (Richtlinie 408, Modul 0681 – verfügbar auf deutschebahn.com) sieht für diese seltenen Fälle vor, dass die Weiterfahrt erlaubt werden kann, wenn für je vier Wagen ein Mitarbeiter des Zugpersonals vorhanden ist. Da mit dieser Maßnahme die Sicherheit auch gewährleistet ist, dürfen auch Fahrzeuge mit defekter Notbremsüberbrückung den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof anfahren.
Die im Zuge von Stuttgart 21 geplanten Tunnel werden nach den neuesten Sicherheitsstandards gebaut und verfügen in fast allen Abschnitten über eine eigene Röhre für jedes Gleis sowie breite Rettungswege, Notbeleuchtung und zahlreiche Fluchtstollen in die Nachbarröhre.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer