Sehr geehrte Frau Zimmermann,
in einem Fachgutachten wurde 1998 der Bedarf an Parkplätzen rund um den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof ermittelt. Das Gutachten geht davon aus, dass künftig ca. 1350 Parkplätze (ohne Taxen und den sogenannten Kurzzeitparkplätzen) benötigt werden.
Die Deutsche Bahn AG hat deshalb in ihren Planungen für die Anzahl des Stellplatzbedarfs im Planfeststellungsbeschluss folgende Dimensionen zu Grunde gelegt: Am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz wird es in Zukunft ca. 100 Kurzzeitplätze geben. In der Tiefgarage der LBBW, die bereits bisher von Bahnkunden genutzt wird, werden den Bahnkunden künftig mindestens ca. 230 Parkplätze mehr zur Verfügung stehen als bisher. Zudem wird es in der Tiefgarage des nördlichen Bahnhofsgebäudes weitere ca. 340 neue Stellplätze geben. Zusammen mit den bereits jetzt bestehenden 700 Stellplätzen für Bahnkunden in der Tiefgarage der LBBW wird so der ermittelte Gesamtbedarf gedeckt.
Selbstverständlich hat die Bahn als Vorhabenträgerin im Rahmen der Erörterungsverhandlung zugesagt, an allen vier neuen Bahnhofszugängen die jeweils notwendigen Parkplätze für Behinderte und Mobilitätseingeschränkte vorzusehen. Diese vier neuen Eingänge werden je nach Lage auch mit Taxi- und Busvorfahrten sowie Kurzzeitparkplätzen ausgestattet sein. Sie befinden sich im Bereich des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes, südöstlich des Bahnhofsturms (Platz am Turm), im Bereich Willy-Brandt-Straße/Haltestelle Staatsgalerie und östlich des nördlichen Bahnhofsgebäudes „Am Schlossgarten“ und sind an ihren gläsernen Zugangsschalen deutlich zu erkennen.
Diese Planungen auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses entsprechen jedoch nicht dem endgültigen Stand – eine detaillierte Ausarbeitung der Genehmigungsplanung erfolgt derzeit. Wo erforderlich, wird die konkrete Gestaltung der Parkplätze im Rahmen der Ausführungsplanung mit der Landeshauptstadt Stuttgart abgestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich