Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Alexander Kurz am 12. September 2011
17981 Leser · 10 Stimmen (-3 / +7)

Beschlüsse: Politik, Bürgerbeteiligung, Planfeststellung

Möglichkeiten bei einem Volksentscheid

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein Befürworter des Projekts S21. Bei einem Volksentscheid bietet sich mir nun die Möglichkeit

a.) gegen den Finanzierungs-Ausstieg zu stimmen

oder

b.) mich meiner Stimme zu enthalten, um zu helfen das die Mindestbeteiligung von 1/3 nicht erreicht wird.

Ist diese Sichtweise so korrekt, oder werden die Stimmen gegen den Finanzierungs-Ausstieg mit den nicht abgegeben Stimmen zusammengezählt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Kurz

+4

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 10. Oktober 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Kurz,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.

Artikel 60, Absatz 5 der Landesverfassung von Baden-Württemberg sieht vor, dass die (einfache) Mehrheit des abgegeben Stimmen bei einer Volksabstimmung entscheidet. Das Gesetz ist dabei beschlossen, wenn ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.

Bei der letzten Landtagswahl waren laut Statistischem Landesamt rund 7,6 Mio. Baden-Württemberger stimmberechtigt. Ein Drittel sind demnach rund 2,54 Mio. Stimmberechtigte.

Enthaltungen werden -wie bei anderen Wahlen- nicht berücksichtigt. Deshalb sollte es auch Ihr Ziel sein, dass sich möglichst viele Baden-Württemberger an der Volksabstimmung beteiligen und ihre Stimme zu dem geplanten Kündigungsgesetz abgeben. Die Befürworter von Stuttgart 21 müssen dabei mit "Nein", also gegen das Kündigungsgesetz stimmen.

Das vorgelegte Ausstiegsgesetz ist in drei Fällen abgelehnt. Erstens: Keine der Meinungen ("Ja" oder "Nein") kann mindestens ein Drittel der Wählerstimmen (2,54 Mio.) auf sich vereinigen. Dann wurde das sog. Quorum nicht erreicht. Zweitens: Mindestens 2,54 Mio. Wahlbrechtigte stimmen gegen und weniger als 2,54 Mio. stimmen für das Gesetz. Drittens: Beide Meinungen verfügen über 2,54 Mio. Stimmen aber die Mehrheit hat mit "Nein" gestimmt.

Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich