Sehr geehrter Herr Gangl,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Entgegen Ihrer Behauptung liegt für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens keine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen vor. Vielmehr werden die neuen vier Bahnhöfe und die Neubaustrecke grundsätzlich gemäß des Regelwerks hergestellt. In der Natur von Bauprojekten dieser Größenordnung begründet sich, dass die planenden und ausführenden Ingenieure von den generellen Vorgaben des Regelwerks aufgrund örtlicher Gegebenheiten abweichen und neue genehmigungsfähige Lösungen suchen müssen. Ausnahmegenehmigungen bedeuten nicht eine Verringerung von Standards sondern sind das Ergebnis reiflicher Planung und Prüfung.
Genehmigungen zur Abweichungen vom gültigen Regelwerk werden aus unterschiedlichsten Gründen beantragt. Motivation hierzu können zum Beispiel äußere Rahmenbedingungen sowie die Verringerung von Erstellungs- bzw. Folgekosten sein. Im Rahmen der Beurteilung werden alle technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen geprüft und bewertet. Auf dieser Basis wird dann dem Ausnahmeantrag zugestimmt bzw. wird dieser abgelehnt. In einzelnen Fällen werden notwendige detaillierte Nachweise auch im Rahmen des normalen fortschreitenden Planungsprozesses, teilweise unter Nutzung des technischen Innovationspotentials der ausführenden Firmen, erbracht.
Grundsätzlich gilt, dass Großprojekte wie Stuttgart 21 und die NBS Wendlingen - Ulm immer Vorreiter und Impulsgeber für technische Innovationen sind, da häufig neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und neue Bautechniken eingesetzt werden. Daraus entwickelt sich häufig das Regelwerk über den heutigen Stand der Technik weiter. Eine Verringerung des Sicherheitsniveaus wird jedoch in keinem Fall im Zusammenhang mit einer Ausnahmegenehmigung akzeptiert.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich