Sehr geehrter Herr Esslinger,
gerne beantworte ich Ihre Frage nach der Unterstützung für die Ortsfeuerwehren an der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm.
Die Zuständigkeit der kommunalen Feuerwehren ergibt sich aus dem Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg. Danach haben die Feuerwehren bei Bränden und öffentlichen Notständen technische Hilfe zu leisten. Dies geschieht z.B. durch die Brandbekämpfung sowie der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. Diese gesetzliche Zuständigkeit umfasst auch die Verkehrswege, die sich innerhalb des Zuständigkeitsbereiches einer Feuerwehr befinden. Zu den Verkehrswegen zählen neben Straßen für Kfz auch die Wasserstraßen sowie die Eisenbahnstrecken. Das Feuerwehrgesetz regelt auch den Kostenersatz für Einsätze von Feuerwehren. Entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes können die Träger der Feuerwehren, in der Regel die Gemeinden, Kostenersatz für Einsätze verlangen.
Tatsächlich ist die DB AG lediglich eines von ca. 190 Unternehmen bundesweit, die Schienenwege betreiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Einsatz in einem Eisenbahntunnel kommt, ist extrem gering. Denn für jeden Eisenbahntunnel der DB AG besteht ein Sicherheitskonzept, das den Schwerpunkt darauf legt, einen Unfall in einem Tunnel zu vermeiden. Hinzu kommt, dass mehrere Maßnahmen eine sehr hohe präventive Sicherheit schaffen, wie z.B. dem Fahren im Raumabstand, der Spurführung sowie technischen Sicherheitseinrichtungen. Zudem entsprechen die Schienenfahrzeuge brandschutztechnischen Anforderungen, die ein Brandrisiko eines Zuges sehr gering halten. Der Halt im Tunnel, auch im Brandfall, wird durch technischen Einrichtungen so weit wie möglich vermieden. All diese Maßnahmen haben dafür gesorgt, dass es bisher zu keinem Brandereignis in einem Fernbahntunnel der DB AG gekommen ist. Für die geringe und sehr unwahrscheinliche Möglichkeit eines Unfalls in einem Eisenbahntunnel unterstützen bauliche und technische Einrichtungen sowie organisatorische Maßnahmen sowohl die Selbstrettung von betroffenen Personen als auch den Einsatz der Feuerwehr. Hierzu gehören u.a. eine Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwege, Notausgänge in regelmäßigen Abständen, Fluchtwegkennzeichnung, Löschwasserversorgung sowie Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr. Weitere, hier nicht genannte Maßnahmen sind vorhanden.
Begehungen und gemeinsame Übungen sorgen dafür, dass die Einsatzkräfte sich mit dem Tunnel und seinen Einrichtungen vertraut machen und ein entsprechendes Einsatzkonzept erstellen können. Weitere Unterstützungen, z.B. durch Bereitstellung von tunnelspezifischem Einsatzgerät, können im Einzelfall erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich