Sehr geehrte Frau Single,
in Ihrem Beitrag stellen Sie die Sicherheit des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und dessen Barrierefreiheit in Frage. Zu den Themen haben wir uns bereits mehrfach ausführlich geäußert, bemühen uns jedoch die überaus komplexen Sachverhalte erneut zu erläutern.
Richtig ist, dass der neue Stuttgarter Hauptbahnhof im Nordbereich den bestehenden S-Bahn-Tunnel über- und im Südbereich die Stadtbahn unterqueren muss. Durch diese Zwangspunkte ergibt sich eine Längsneigung der Gleise und Bahnsteige von ca. 15 Promille. Das Eisenbahn-Bundesamt sieht in der Längsneigung keine Gefährdung für einen sicheren Eisenbahnbetrieb. Andernfalls hätte die Aufsichtsbehörde der Bahn hierfür keine Genehmigung erteilt. Die Deutsche Bahn hat die notwendigen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit überzeugend dargestellt. Unter anderem weisen dabei die Bahnsteige eine entgegenwirkende Querneigung zur Bahnsteigmitte auf. Die ursprünglich genehmigte ein Prozent Querneigung wurde sogar auf zwei Prozent verdoppelt, um damit die Sicherheit weiter zu erhöhen.
Bereits vor der Schlichtung wurde zur Verbesserung der Durchgangssituation die Treppenanlage an dem S-Bahn Abgang am Steg A neu angeordnet und damit die Durchgangsbreiten von 2,05 m auf 2,86 m erhöht. Zusätzliche Festtreppen für jeden Bahnsteig an der Nordseite von Steg A verbessern Komfort und Evakuierungszeit. Darüber hinaus hat eine vertiefte Überprüfung der Personenverkehrsströme in einer Simulation die bestehenden Durchgangsbreiten an Steg B und C als optimale Anordnung der Fahr- und Festtreppen bestätigt.
Des Weiteren werden wir die vier Kabinenflächen der Aufzüge am mittleren Steg B von 3,8 um ca. 30 % auf 4,9 Quadratmeter erhöhen. Dadurch steigt die Beförderungskapazität und die Wartezeiten werden verkürzt.
Bei Ausfall eines Steges im Brandfall stehen zwei weitere Stege zur Evakuierung als unabhängige barrierefreie Fluchtwege zur Verfügung. Unsere Planungen sehen hierbei vor, dass die Aufzüge in den sicheren rauchfreien Bereichen durch eine Rauchüberwachung auch im Brandfall in Betrieb und nutzbar bleiben.
Anhand der Maßnahmen erkennen Sie, dass die Deutsche Bahn die Ängste der Menschen ernst nimmt und die Sicherheit der Reisenden über das gesetzlich geforderte Maß erhöht.
Wir möchten nochmal betonen, dass uns der Dialog mit Behindertenverbänden und Selbsthilfeorganisationen sehr wichtig ist, um auf deren spezifische Bedürfnisse auch eingehen zu können. Seit 2009 steht das Kommunikationsbüro in engem Kontakt mit dem Dachverband für Integratives Bauen und Planen (DIPB). Seither gibt es mit dem DIPB und dem Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21 (BS21) eine gemeinsame, konstruktive Zusammenarbeit. Diese Unterstützung und Beratung ist wichtig, da keiner die Bedürfnisse besser kennt, als die Betroffenen selbst. Deshalb lade ich Sie ein, sich aktiv in die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG über den Dachverband des DIPB einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer