Sehr geehrter Herr Hofius,
ich bedanke mich für Ihre Frage, die uns Gelegenheit gibt, Sie über die Bildung der Trassen- und Stationspreise zu informieren.
Zunächst möchte ich jedoch betonen, dass es bei Stuttgart 21 um weit mehr als die Errichtung eines neuen Bahnhofs geht: Im Rahmen des ganzheitlichen Konzepts entstehen allein vier neue Bahnhöfe (Hauptbahnhof, Mittnachtstraße, neuer Flughafenbahnhof, Abstellbahnhof Untertürkheim), aber beispielsweise auch mehr als 50 Kilometer neue Eisenbahnstrecken.
Um Ihre Frage zu beantworten, ist zunächst zwischen den Gebühren für die Nutzung von Eisenbahnstrecken (Trassenpreise) und den Gebühren für Zughalte an Bahnhöfen (Stationspreise) zu unterscheiden.
Zunächst zu den Trassenpreisen: Die zu Grunde liegenden Preise sind bundesweit einheitlich und richten sich maßgeblich nach dem Ausbauzustand des befahrenen Streckenabschnitts (elektrifiziert/nicht elektrifiziert, zulässige Höchstgeschwindigkeit usw.).
Die Schienenwege zum bestehenden Stuttgarter Kopfbahnhof fallen dabei heute unter die so genannte Streckenkategorie F3. Diese Kategorie beschreibt Strecken, die mit bis zu 160 km/h befahrbar sind. Im Hinblick auf den neuen Hauptbahnhof bleiben beispielsweise die Zuführungen aus Feuerbach und Bad Cannstatt in dieser Kategorie. Allerdings verkürzt sich die Strecke von Feuerbach, so dass zukünftig sogar weniger bezahlt werden muss als bei den heutigen, insgesamt längeren Zufahrten. Der Weg von Bad Cannstatt wird sich allerdings etwas verlängern. Die S-Bahn-Zuführungen bleiben ebenfalls unverändert bepreist.
Die neue, für 250 km/h ausgelegte Strecke über die Filderebene Richtung Wendlingen und Ulm fällt künftig unter die Streckenkategorie F1. Der höhere Kilometerpreis wird jedoch durch kürzere Wege, kürzere Fahrzeiten und damit mehr Fahrgästen wieder aufgefangen.
Entgegen mancherlei Befürchtungen werden die Kosten für viele Züge bei Stuttgart 21 auf dem Weg vom und zum Stuttgarter Hauptbahnhof also sogar sinken.
Zu den Stationspreisen: Das aktuelle Stationspreissystem beruht auf einem kostenbasierten Ansatz. Die erhobenen Entgelte decken die Kosten für die Vorhaltung, den laufenden Betrieb sowie notwendige Abschreibungen aus Investitionen der Bahn. Die Kosten des laufenden Betriebes werden dabei insbesondere durch die Anzahl der Infrastrukturanlagen wie z.B. der Bahnsteige beeinflusst. Und hierbei wird der neue Bahnhof deutlich besser abschneiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich und umfassend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich