Sehr geehrter Herr Gangl,
danke für Ihre Nachricht. Durch den Schadensfall an der besagten Stütze ist ein gewisser Zeitverzug eingetreten, den es zu kompensieren galt, deshalb die umgehende Weiterführung der Abbrucharbeiten, in diesem Falle auch an einem Feiertag. Alle Maßnahmen im Projekt Stuttgart 21 bewegen sich innerhalb des im Feiertagsgesetz vorgegebenen Rahmen. Alle erforderlichen Genehmigungen werden von der DB ProjektBau eingeholt. Soweit die Gesetze eine Beteiligung Dritter vorsehen, erfolgt das durch die Behörden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir über die Kostenfrage keine Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich