Sehr geehrte Frau Voß,
wir entnehmen aus der großen Anzahl der Anfragen, die Sie auf unserer Plattform zum Bahnprojekt Stuttgart–Ulm gestellt haben, dass Sie sich mit den Genehmigungsverfahren bei Großprojekten intensiv auseinandergesetzt haben.
Deshalb wissen Sie sicher, dass im Rahmen der Planfeststellung für den Planfeststellungsabschnitt 1.5 (Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt) auch die von Ihnen angesprochenen Themen, welche beispielsweise die bauzeitliche Verlegung der Ehmannstraße und den Rosensteinpark im Allgemeinen betreffen, behandelt wurden. Laut Planfeststellungsbeschluss wird jeder Eingriff in die Natur durch entsprechende Ausgleichs-, Ersatz und Gestaltungsmaßnahmen ausgeglichen.
So wird zum Beispiel in diesem Bereich der vorhabensbedingte Verlust von 98 Bäumen mit Stammumfängen größer als 80 cm durch die Pflanzung von 147 Bäumen innerhalb der Gestaltungsmaßnahmen minimiert.
Informationen zum Bauzeitenplan finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/auf-der-baustelle...
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich