Sehr geehrter Herr Bitterle,
gerne beantworte ich Ihre Fragen nach der Genauigkeit der von der Deutschen Bahn AG eingereichten Pläne.
In den ausliegenden und unter http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/13418... zum Download bereitstehenden Antragsunterlagen finden Sie im Register 4 die Anlagen 2.1 und 2.2 des Anhanges der Anlage 20.1. Daraus können die baugruben- und bauwerksspezifisch prognostizierten Grundwasser- und Niederschlagswasserraten und -mengen entnommen werden. Eine baugrubenspezifische Bestimmung des Mineralwasseranteils an der gehobenen Grundwassermenge ist aufgrund des komplexen Untergrundaufbaus und der Grundwasserstockwerksgliederung nicht möglich.
Der Großteil des abgepumpten Wassers ist gemäß den Planfeststellungs- beschlüssen zu reinigen und wiederzuversickern. Nur solches Grundwasser, das nach den Vorgaben der Fachbehörden und des Eisenbahn-Bundesamts zwar gereinigt, aber nicht wieder versickert werden soll, wird als sogenanntes „überschüssiges Wasser“ in den Neckar geleitet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hintergrundinformationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich