Sehr geehrter Herr Borkhard-Quilitz
wenn sämtliche technischen Richtlinien und sonstigen Vorschriften eingehalten werden, kommt es nach der Überzeugung aller Fachleute nicht zu einem Unfall! Wenn aber trotz der Einhaltung sämtlicher technischer Richtlinien und sonstigen Vorschriften der von Ihnen angenommenen schreckliche Unfall eintritt, gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt in einem solchen Fall voraus, dass die handelnden Personen ein Verschulden trifft. In dem Ihrer Frage zugrunde gelegten Sachverhalt liegt kein Verschulden vor, sodass Ihren Angehörigen kein Haftungsanspruch gegen die DB Netz AG oder gegen die beauftragten Bauunternehmen entsteht. Der Gesetzgeber ordnet Unglücke, die niemand verschuldet hat, dem allgemeinen Lebensrisiko zu.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich