Sehr geehrter Herr Lauer,
ich danke Ihnen für Ihre neue Anfrage, die ich gerne beantworte.
Wie wir bereits vielfach dargelegt haben, müssen Veränderungen am Projekt, die über den vertraglich fest vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, auch außerhalb dieses Vertrags finanziert werden. Dies schließt eine geänderte Planung am Flughafen ebenso ein wie Maßnahmen, die sich aus der Schlichtung ergeben. Wie auch im Kleinen gibt es auch bei Großprojekten wesentlich mehr Leistung eben nicht zum Nulltarif.
Veränderungen an der Planung, die aus zwischenzeitlich in Kraft getretenen strengeren rechtlichen Anforderungen hervorgehen, sind dagegen durch die von Ihnen angesprochenen Puffer abgedeckt. Auch fast drei Jahre nach dem offiziellen Baubeginn liegt das Projekt dabei im vertraglich vereinbarten Budget.
Auf die eingehende Prüfung der Projektkalkulation durch drei unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die den Finanzierungsrahmen im Rahmen der Schlichtung für ausreichend befunden haben, hatten Sie ja bereits hingewiesen.
Im Übrigen hat nach unserem Kenntnisstand kein Projektverantwortlicher behauptet, Stuttgart 21 sei das "bestgeplante Projekt aller Zeiten". Soweit Sie Ihre Behauptung konkretisieren können, kümmern wir uns gerne um ein entsprechendes Statement.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich