Sehr geehrter Herr Kaiser,
die Projekt- und weiteren Finanzierungspartner beteiligen sich aus ver- schiedenen Gründen an der Finanzierung von Stuttgart 21 und der Neubau- strecke Wendlingen-Ulm - im Wesentlichen aber deshalb, weil sie aus der Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens großen Nutzen ziehen.
Die im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm geschaffene Infrastruktur wird weitestgehend Eigentum der Deutschen Bahn sein. Das Unternehmen ist nach geltendem Recht verpflichtet, die Infrastruktur langfristig zu erhalten und in stets ordentlichen, betriebssicheren Zustand zu halten. Dies gilt unabhängig vom Eigentümer des Unternehmens.
Die für andere Nutzungen notwendige Genehmigung zur Stilllegung und Freistellung von Bahnbetriebszwecken könnte nur dann erteilt werden, wenn im Bahnknoten Stuttgart kein wesentlicher Verkehrsbedarf mehr bestünde. Wegen eben diesem Verkehrsbedarf wird Stuttgart 21 aber gebaut.
Ich hoffe, Ihre Frage damit in aller Klarheit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich