Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Frank Burghart am 01. April 2013
20117 Leser · 20 Stimmen (-5 / +15)

Beschlüsse: Politik, Bürgerbeteiligung, Planfeststellung

Kanalisation in amerikanischer Hand, Genehmigung zum Umbau?

Sehr geehrte Damen und Herren,
so wie ich gelesen habe, wurden alle Abwasserkanäle der Stadt Stuttgart im Zuge eines Cross-Border-Leasing-Geschäftes an einen amerikanischen Investor verkauft. Da bei S21 mehrere in Talrichtung liegenden Abwasserkanäle (nicht nur der Düker) umgebaut werden müssen habe ich folgende Frage hierzu:
Muss der amerikanische Investor für die grundlegende Umgestaltung seines Eigentums um Erlaubnis gefragt werden, und falls ja, ist dies schon geschehen und gibt es hierzu auch schon eine Antwort?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Burghart

+10

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 01. Oktober 2013
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Burghart,

die Genehmigung der Deutschen Bahn für das Vorhaben für den Bereich der Talquerung - der sogenannte Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 1.1 - ist seit 2006 bestandskräftig. Eine Beteiligung vom Vorhaben Betroffener ist gesetzlich vorgeschrieben und hat im Rahmen des Planfeststellungs- verfahrens stattgefunden.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist im Interesse der Öffentlichkeit die grundsätzliche Genehmigung für das Vorhaben, also das Projekt Stuttgart 21, erteilt worden. Damit kann die Bahn das Vorhaben umsetzen. Darüber hinaus müssen selbstverständlich vertragliche Regelungen mit betroffenen Eigentümern eingehalten werden. Im Jahr 2002 ist für das Kanalnetz der Landeshauptstadt Stuttgart eine Cross-Border-Lease-Vereinbarung mit einem US-Investor abgeschlossen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich