Sehr geehrter Herr Burghart,
ich danke Ihnen für Ihren Einwand zur Gäubahn, auf den ich gerne eingehe.
Die von Ihnen genannten Notfallkonzepte aus dem Jahr 2011 (http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/dialog/schlichtun...) zeigen beispielhaft Möglichkeiten auf, wie der Zugverkehr bei Sperrungen des Fildertunnels und der S-Bahn-Stammstrecke nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 aufrechterhalten werden kann.
Der in den Stuttgarter Talkessel führende Gäubahn-Abschnitt wurde damals - entsprechend dem Tenor der Schlichtung - als nutzbar unterstellt. Auch der Regionalplan von 2009 sieht vor, diesen Teil der Strecke in betriebsfähigen Zustand zu erhalten. Und auch aus dem Filder-Dialog S21 ging, im Sommer 2012, die einhellige Forderung zum Erhalt des Abschnitts hervor. Nicht zuletzt setzen auch die langfristigen S-Bahn-Ausbauoptionen P und T, die in der Planung von Stuttgart 21 bereits berücksichtigt sind, auf dieses Teilstück (http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/details/s21-neuor...).
Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft des Streckenabschnitts ist ungeachtet dieser für den Erhalt sehr günstigen Vorzeichen noch nicht gefallen. Die Stadt Stuttgart hatte bereits frühzeitig, im Dezember 2001, die durch Stuttgart 21 freiwerdenden Gleisflächen erworben. Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Flächen nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 von Gleisen geräumt werden. Es liegt damit auch in ihrer Hand zu entscheiden, was mit den rund 38 Hektar Flächen geschieht. Für die Bahn ist dabei klar, dass eine Bahnstrecke nicht allein als Umleitungsstrecke genutzt werden kann. Bei wenigen Betriebsstunden im Jahr ist eine Strecke nicht annähernd kostendeckend zu betreiben.
Doch auch wenn die Gäubahn nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 zunächst nicht zur Verfügung steht, wird es gegenüber heute mehr Möglichkeiten der Betriebsführung geben. So steht bei Sperrung der S-Bahn-Stammstrecke für Fahrten Richtung Flughafen und Böblingen der Fildertunnel zur Verfügung. Wird dieser Tunnel dagegen gesperrt, ist davon der S-Bahn-Verkehr zwischen Hauptbahnhof und Vaihingen nicht berührt. Regional- und Fernzüge könnten in diesem Fall beispielsweise in Böblingen oder am Flughafen wenden und Reisende zum Hauptbahnhof in die S-Bahn oder die Stadtbahn umsteigen. Zwischen Böblingen und Stuttgart-Zuffenhausen kann anstatt über den Flughafen und den Hauptbahnhof auch über Renningen gefahren werden.
Unter dem Strich wird die Betriebsführung mit Stuttgart 21 gegenüber heute - gerade auch bei Betriebsstörungen - wesentlich flexibler. So stehen zwischen dem Hauptbahnhof und dem Flughafen zukünftig zwei getrennte Wege zur Verfügung. Und für die Anbindung des Hauptbahnhofs in Richtung Ulm oder Tübingen sind statt heute einem in Zukunft sogar drei Wege, denkbar (Bad Cannstatt, Obertürkheim, Flughafen).
Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Bahnprojekt Stuttgart-Ulm weiterhin konstruktiv-kritisch gewogen blieben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich