Sehr geehrter Herr Schwab,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.
Der neue Hauptbahnhof weist aus zwingenden topografischen Gründen eine Längsneigung von 13,1 bis 15,1 Promille im Bahnsteigbereich auf. Es ist falsch, dass dafür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei. Diese Längsneigung entspricht dem geltendem nationalen und europäischen Recht ebenso wie dem Regelwerk der Deutschen Bahn. Darüber hinaus steht das Regelwerk für die Planung von Signal- und Sicherungsanlagen der Einrichtung von Zugdeckungssignalen in derartigen Neigungen nicht entgegen.
Es ist ebenfalls sachlich falsch, dass mehr als ein verspäteter Zug pro Stunde im neuen Tiefbahnhof nicht verarbeitet werden könnte. Im Gegenteil: Gerade weil die planmäßigen Haltezeiten selbst zur Spitzenstunde mit durchschnittlich fünf Minuten etwa doppelt so hoch wie die für den bloßen Fahrgastwechsel in der Regel ausreichenden zwei bis drei Minuten sind, können verspätet einfahrende Züge zukünftig in der Regel auch beim Halt im Hauptbahnhof Verspätung abbauen. Im bestehenden Hauptbahnhof ist dies aufgrund der technisch bedingten Wendezeit von vier Minuten kaum möglich.
Im Stresstest wurde dabei durchaus ein anspruchsvolles Verspätungsniveau angenommen: Etwa jeder zweite Zug fuhr mit Verspätungen von einigen Minuten in den Betrachtungsraum ein. Die erfahrenen Gutachter von SMA und Partner bescheinigen in ihrem Abschlussbericht, dass das Verspätungsniveau im aktuellen Betrieb "deutlich niedriger als im Modell ist" und das Datenmodell damit auf der sicheren Seite ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich