Sehr geehrter Herr Uphoff,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gerne will ich Ihnen diese wie folgt beantworten:
Wie Sie richtig schreiben, ist bei einem Brandfall davon auszugehen, dass nicht der gesamte Bahnsteig davon betroffen ist. Wie Sie zudem wissen, wird der barrierfreie Zugang zu den Bahnsteigen mit dem neuen Bahnhof über die gestiegene Anzahl ebenerdiger Zugänge zu den drei Verteilerstegen deutlich verbessert. Von den Verteilerstegen führt jeweils ein Aufzug zu den Bahnsteigen. Es stehen somit auf jedem Bahnsteig drei Aufzüge zur Verfügung. Dies ist ein deutliches Mehr an Komfort insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Bezüglich des von Ihnen angesprochenen Brandfalls und der dadurch entstehenden Rauchentwicklung teile ich Ihnen mit, dass durch die offene Gebäudehöhe und die in der Decke als natürliche Entrauchungsanlage angeordneten Lichtaugen der neue S21-Bahnhof eine besonders sichere Entrauchungssituation hat. Der Rauch kann gut nach oben und durch die Lichtaugen nach außen gelangen. Alle Menschen, die bei der Evakuierung auf Dritte angewiesen sind, können sich dadurch auf den 10 m breiten Bahnsteigen ungefährdet von einem Brandereignis entfernen.
Hierbei wird für den Evakuierungsfall auch eine besondere Regelung für die Aufzugsnutzung geprüft, die Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen über die gängige Fremdrettung hinaus eine Selbstrettung ermöglichen soll. Als entsprechende technische Lösung sollen im Brandfall diejenigen Aufzüge, die im sicheren Bereich liegen und bei denen keine Beeinträchtigung durch Brandrauch besteht, als barrierefreie Fluchtwege weiter betrieben werden.
Dies ist auf Grund der Lage und Anzahl der Aufzüge sowie der räumlichen Situation im neuen Bahnhof grundsätzlich realisierbar. Die Bahn wird sich hierzu noch mit den Rettungsorganisationen und Genehmigungsbehörden abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich