Sehr geehrter Herr Raubacher,
an der Brücke bei Aichelberg im Planfeststellungsabschnitt 2.1c, für den ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss seit 13.8.1999 vorliegt, finden erste bauvorbereitende Maßnahmen (z.B. Planierungsarbeiten) für einen Brückenneubau im Zuge des späteren Baus der Neubaustrecke statt. Es wird dort eine Brücke für eine Straßenverbindung zwischen Aichelberg und Weilheim vorbereitet (L 1214) vorbereitet. Diese Brücke wird eine kreuzungsfreie Verkehrsführung zwischen dem Straßenverkehr und dem Baustellenlogistikverkehr im Bereich der Autobahnanschlussstelle ermöglichen.
Obwohl ich davon ausgehe, dass die im Rahmen der Schlichtung vereinbarte Unterbrechung der Baumaßnahmen am Bahnhofsprojekt nicht für die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm gilt, hat sich die Deutsche Bahn in Abstimmung mit dem Schlichter dazu entschlossen, bauvorbereitende Maßnahmen für eine Straßenbrücke im Bereich Aichelberg während der Schlichtungsgespräche auszusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Udo Andriof - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm