Sehr geehrte Frau Voß,
ich danke Ihnen für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Ihre Annahme, in die Kalkulation der Ausstiegskosten seien auch Kostenansätze für nicht vergebene Bauwerke eingeflossen, ist falsch. Selbstverständlich wurden zu jeder Zeit nur solche Kosten in die Kalkulation einbezogen, die bei einem Projektabbruch mit Sicherheit angefallen wären.
Über die Zusammensetzung der 1,5 Milliarden Euro, die bei einem Projektabbruch Ende 2010 zu begleichen gewesen wären, habe ich bereits bei meinem Vortrag vom 26. November 2010 eingehend informiert. Auf Folie 19 des unter http://www.schlichtung-s21.de/fileadmin/schlichtungs21/Re... abrufbaren Dokuments sehen Sie, dass auf verlorene Planungs- und Baukosten von Stuttgart 21 rund 300 Millionen Euro entfallen wären. Die damals noch nicht vergebenen großen Tunnelbauwerke spielten ausschließlich bezüglich der beauftragten Planungsleistungen eine Rolle.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Klarstellung weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer