Sehr geehrter Herr Weckerle,
der Kaufvertrag zwischen Stadt und Bahn legt auch folgendes für die freiwerdenden Gleisflächen fest:
Nach Fertigstellung des Bahnhofs- und Verkehrsprojektes wird das Gleisfeld durch die Bahn von allen eisenbahntechnischen Anlagen (Oberleitungen, Gleise Schwellen, Schotter usw.) sowie der oberirdischen Gebäude und baulichen Anlagen (z.B. Brücken des Gleisgebirges am Unteren Schlossgarten) sowie unterirdischen Anlagen nach Maßgabe des Vertrages freigemacht.
Die Bahn wird sich in diesem Zusammenhang auch an der Altlastenbeseitigung und der anschließenden Geländemodellierung mit einem vertraglich festgesetzten Betrag beteiligen. Die Erschließung der künftigen Baugebiete erfolgt nach den Festsetzungen der künftigen Bebauungspläne, die Erschließungskosten werden üblicherweise über Erschließungsbeiträge refinanziert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schuster - Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart