Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Dieter Dree am 21. Februar 2011
22306 Leser · 50 Stimmen (-15 / +35)

Beschlüsse: Politik, Bürgerbeteiligung, Planfeststellung

Fehlende Planfeststellungsverfahren

Guten Tag,

warum fängt die Bahn an zu bauen, obwohl 3 von 7 Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen oder gar nicht begonnen sind?

Gerade bei einem Projekt dieser Größe sollte man vor allem kritische Komponenten/Bauabschnitte doch zuerst feststellen und dann mit dem Bau/Abriss beginnen, oder?

Gruß

Dieter Dree

+20

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 03. Mai 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Dree,

mit dem Bau wird nur in jenen Planungsabschnitten begonnen, die bereits planfestgestellt wird. Ein Planfeststellungsbeschluss legt fest, dass die Vorhabenträgerin – in diesem Falle die Deutsche Bahn – Baurecht besitzt.

Das ist ein völlig übliches Verfahren in einem Bauvorhaben dieser Größenordnung, dass das Projekt in einzelne Abschnitte aufgeteilt wird, deren Genehmigung unterschiedlich lang dauert. Gebaut werden darf aber nur in planfestgestellten Abschnitten. Der Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Talquerung mit Hauptbahnhof) ist seit dem Jahr 2006 rechtskräftig. Damit war der Abriss des Nordflügels selbstverständlich durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm