Sehr geehrter Herr Dree,
mit dem Bau wird nur in jenen Planungsabschnitten begonnen, die bereits planfestgestellt wird. Ein Planfeststellungsbeschluss legt fest, dass die Vorhabenträgerin – in diesem Falle die Deutsche Bahn – Baurecht besitzt.
Das ist ein völlig übliches Verfahren in einem Bauvorhaben dieser Größenordnung, dass das Projekt in einzelne Abschnitte aufgeteilt wird, deren Genehmigung unterschiedlich lang dauert. Gebaut werden darf aber nur in planfestgestellten Abschnitten. Der Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Talquerung mit Hauptbahnhof) ist seit dem Jahr 2006 rechtskräftig. Damit war der Abriss des Nordflügels selbstverständlich durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm