Sehr geehrter Herr Weckerle,
ja, es müssen für den Bau des neuen Durchgangsbahnhofs tatsächlich 3.500 Betonpfähle in den Talboden gerammt werden. So steht es auch im Planfeststellungsbeschluss 1.1 (Talquerung der Innenstadt mit Hauptbahnhof), den Sie unter der Rubrik Downloads unter folgendem Link einsehen können: http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/siteutilities/hea...
Die angesprochenen Rammarbeiten werden zum Niederbringen der ca. 3.500 Ortbetonpfähle durchgeführt werden, die zur Gründung des Fernbahntrogbauwerkes und in Teilbereichen der Stadtbahn-Tunnelbauwerke erforderlich sind. Je Pfahl sind ca. 125 Schläge erforderlich, um diesen mittels eines Vortreibrohrs und eines so genannten Freifallbären ins Erdreich zu treiben. Anschließend erfolgt erst die Ausrammung des Pfahlfußes, für die eine noch größere Rammenergie erforderlich ist. Die Rammarbeiten sollen jedoch ausschließlich während des Tagzeitraumes, d. h. nicht vor 6.00 und nicht nach 22.00 Uhr erfolgen. Eine Reduzierung der täglichen Rammdauer - das wurden in den Verhandlungen durchaus erörtert, würde lediglich dazu führen, dass der Baustellenbetrieb sich insgesamt ausdehnen würde.
Um es ganz einfach auszudrücken: Man benötigt die Pfähle, um das Fundament des neuen Tiefbahnhofs im Boden zu verankern.
Ein genereller Verzicht auf Rammpfähle und der Einsatz von Bohrpfählen lässt sich wegen der Belange des Mineral- und Grundwasserschutzes nicht festschreiben. Da Bohrungen in diesem Bereich unter Umständen zu irreversiblen Beeinträchtigungen des Mineralwasservorkommens führen könnten, ist hier dem Mineralwasserschutz - soweit erforderlich - Priorität einzuräumen. Um es also klar zu sagen: Die Bahn muss rammen, damit die Mineralquellen geschützt werden.
Hinzu kommt, dass viele Bohrverfahren gegenüber den Rammverfahren größere Schallimmissionen verursachen. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen wurden daher unter Abwägung des Interesses der Betroffenen an einem möglichst umfassenden Erschütterungsschutz einerseits und dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Heil- und Mineralwasservorkommens sowie dem Interesse der Vorhabenträgerin an einer zeitnahen und wirtschaftlich vertretbaren Bauausführung andererseits festgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB