Sehr geehrte Frau Zorn,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Insbesondere, da sich Landesumweltminister Franz Untersteller zu diesem Thema aktuell (13.10.2011) geäußert hat.
Minister Untersteller teilte mit, dass "… eine Gefährdung der Mineralquellen durch die beantragte erhöhte Wasserentnahme wohl ausgeschlossen …" werden könne.
Im Planfeststellungsbeschluss gibt es zahlreiche Auflagen, die zum Schutze des Mineralwassers, aber auch des Grundwassers, enthalten sind.
Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Deutsche Bahn AG bei der Ausführung an die Auflagen halten wird. Bereits in den Planungen der Bahn für das Großprojekt Stuttgart21 wurde dem Schutz der Heil- und Mineralquellen besonderes Augenmerk gewidmet. So wurde bereits weit im Vorfeld ein Arbeitskreis Wasserwirtschaft eingerichtet, um gerade die Belange des Grundwasser- und Mineralwasserschutzes mit den Fachleuten und den Behörden abzustimmen.
Wie sonst auch, haftet auch beim Thema Grundwasser, grundsätzlich der Verursacher eines Schadens. Hier ist es nicht anders. Nur dass der "Eigentümer" des Wassers keine Privatperson sondern die Öffentlichkeit, vertreten durch die Fachbehörden, ist.
Im Schadensfall müsste also der Verantwortliche für die Begrenzung des Schadens oder eine mögliche Sanierung aufkommen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort Ihre kurze Frage beantwortet zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer