Sehr geehrter Herr Burghart,
die Genehmigung der Deutschen Bahn für das Vorhaben für den Bereich der Talquerung - der sogenannte Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 1.1 - ist seit 2006 bestandskräftig. Eine Beteiligung vom Vorhaben Betroffener ist gesetzlich vorgeschrieben und hat im Rahmen des Planfeststellungs- verfahrens stattgefunden.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist im Interesse der Öffentlichkeit die grundsätzliche Genehmigung für das Vorhaben, also das Projekt Stuttgart 21, erteilt worden. Damit kann die Bahn das Vorhaben umsetzen. Darüber hinaus müssen selbstverständlich vertragliche Regelungen mit betroffenen Eigentümern eingehalten werden. Im Jahr 2002 ist für das Kanalnetz der Landeshauptstadt Stuttgart eine Cross-Border-Lease-Vereinbarung mit einem US-Investor abgeschlossen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich