Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

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Autor Eberhard Happe am 23. Januar 2012
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Durchgangsbahnhof: Kapazität, Architektur, Barrierefreiheit

Kommentar zu Dietrich an Fiedler

Der Brief von Herrn Dietrich enthält außer Polemik kaum sachliche Argumente und die sind auch noch offensichtlich falsch; außerdem scheint er mit den Regeln der deutschen Sprache nur ungenügend vertraut; denn zu 'kein' gibt es nun mal keinen Superlativ. Und 'Haare in der Suppe' gehören auch in keine sachliche Auseinandersetzung.
Das Ergebnis des 'Stresstest' wurde auch nicht 'plötzlich', sondern der 'Stresstest' selbst wurde von Anfang an in Frage gestellt, da jegliche sinnfälligen Randbedingungen fehlten. Dass im Bahnhof S 21 im Regelfall mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h eingefahren werden kann, geht an der Realität völlig vorbei, da es 1. keine genügend langen 'Durchrutschwege' am Ende des Bahnsteiggefälles gibt und weil 2. bei der vorgesehenen Doppelbelegung der Bahnsteiggleise der nachfolgende Zug auf eine Einfahrgeschwindigkeit von 20 km/h beschränkt ist. Das ist nur zwei Drittel dessen, was bei Einfahrten in Kopfbahnhöfe erlaubt ist. Es entspricht auch nicht der Realität, dass es zwischen Bad Cannstatt und Stuttgart Hbf einen 'zweigleisigen Flaschenhals' gibt. Es ist vielmehr ein Qualitätsmerkmal eines Kopfbahnhof, dass im Zusammenhang mit einem integrierten Taktfahrplan die Einfahrgleise im Regelfall auch Ausfahrgleise sind. Während bei S 21 nicht auszuschließen ist, dass etliche der Zugfahrten als 'gefährdende Zugfahrten' einzustufen sind, sind im Kopfbahnhof Stuttgart Hbf 'gefährdende Zugfahrten' so gut wie ausgeschlossen.
Eberhard Happe

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