Sehr geehrter Herr Meinert,
die im Rahmen der Schlichtung genannten Kosten in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro beziehen sich auf einen Projektabbruch. Sie entstehen einerseits durch Planungen, andererseits aber auch durch Verpflichtungen, die die Bahn im Verlauf der Planung und Bauvorbereitungen eingegangen ist. In der Schlichtung vom 26. November 2010 habe ich die Kosten für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke ausführlich dargestellt.
So belaufen sich die Planungskosten für Stuttgart 21 auf rund 260 Mio. Euro, für die ICE-Strecke Wendlingen-Ulm sind es weitere 170 Mio. Euro. Dieses Geld ist bereits ausgegeben. Hinzu kommen mehr als 240 Mio. Euro, für die wir schon Aufträge vergeben haben.
Bei einem Projektabbruch wären weitere rund 740 Mio. Euro für die Rückabwicklung der Grundstücksverkäufe an die Stadt Stuttgart und rund 115 Mio. Euro an den Flughafen Stuttgart zu zahlen. Auf die mit 4,088 Mrd. Euro bezifferten Gesamtprojektkosten für Stuttgart 21 und den 2,89 Mrd. Euro für die Neubaustrecke hat diese Kostenaufstellung keine verändernden Auswirkungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB