Sehr geehrter Herr Heuser,
die mit der Machbarkeitsstudie von 1994 erstellte betriebs- und gesamtwirtschaftliche Bewertung wurde nicht insgesamt fortgeschrieben. Vielmehr hat die DB AG für den Einsatz ihrer Eigenmittel eine betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellt.
Der Einsatz von Nahverkehrsmitteln in der Finanzierung von Stuttgart 21 ist mit Nutzen-Kosten-Untersuchungen unterlegt:
Für die Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm wurde 2006 durch Intraplan Consult GmbH München (ITP) und das Verkehrswissenschaftliche Institut Stuttgart GmbH (VWI) eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt. Dabei wurden die Anbindung der Gäubahn von Singen über Rohrer Kurve und Flughafen an die NBS Ulm – Stuttgart, der Anschluss des Flughafens an die NBS Stuttgart – Ulm, der Bau der Station NBS und die Anbindung der Neckartalbahn an die NBS durch die Wendlinger Kurve sowie die S-Bahn-Strecke Nordbahnhof – Hbf mit der S-Bahn-Station Mittnachtstraße bewertet.
Für die Mittel nach § 8 Abs. 2 BSchwAG (Bundesschienenwegeausbaugesetz) wurde 2008 eine Nutzen-Kosten-Untersuchung ebenfalls von ITP und VWI durchgeführt. Dabei wurde die „Wangener Kurve“ von Stuttgart Hbf nach S-Wangen bewertet. Für alle bewerteten Maßnahmen wurde ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor festgestellt, d.h. der festgestellte Nutzen für den Nahverkehr überwiegt die dem Nahverkehr zugeordneten Kosten der Maßnahmen.
Mit diesen Untersuchungen ist der Nahverkehrsnutzen von Stuttgart 21 nicht vollständig erfasst. Beispielsweise ist der Fildertunnel, der zu erheblichen Reisezeitverkürzungen im Nahverkehr führt, in diesen Untersuchungen nicht bewertet. Dass es keine fortgeschriebene gesamthafte Bewertung des Nahverkehrsnutzens des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm gibt, liegt daran, dass die haushaltsrechtlichen Regeln eine eigene Bewertung für den Mitteleinsatz jedes Finanzierungsweges verlangen.
Unabhängig davon wurde der volkswirtschaftliche Nutzen des Gesamtvorhabens „Baden-Württemberg 21“ (heute: Bahnprojekt Stuttgart-Ulm), das sich aus der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und Stuttgart 21 zusammensetzt, gesamthaft bewertet. Die „Volkswirtschaftliche Bewertung des Projekts Baden-Württemberg 21 (BW21)“ vom März 2009, eine gemeinsame Untersuchung des Instituts für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung Universität Karlsruhe (unter Leitung von Professor Dr. Werner Rothengatter) und Professor Dr. Dieter Bökemann mit dem Fachbereich Stadt- und Regionalforschung der Technischen Universität Wien, stellt einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen für Baden-Württemberg fest. Aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit wird ein dauerhafter Zuwachs der Wertschöpfung in Baden-Württemberg von rund 500 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert. Dazu treten erhebliche bauzeitliche Effekte, weitere hohe Wertschöpfungssteigerungen durch die städtebaulichen Effekte in Stuttgart sowie eine Steigerung des Immobilienvermögens in Baden-Württemberg. Die Volkswirtschaftliche Bewertung finden Sie unter
http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/siteutilities/hea....
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Gönner - Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr