Sehr geehrter Herr Beurer,
der Kaufpreis, den die Stadt 2001 bezahlt hat, ist der abgezinste Wert der Grundstücke zum Zeitpunkt der Freimachung durch die Bahn. Mit dieser Abzinsung wird berücksichtigt und wirtschaftlich ausgeglichen, dass die Landeshauptstadt die Grundstücke bis zur Freimachung nicht nutzen kann. Da die Nicht-Nutzbarkeit auf diesem Wege bereits „bezahlt“ ist, kann die Stadt nicht zusätzlich eine Pacht für die Nutzung durch die Bahn erheben.
Seit dem 1.1.2011 müsste die Deutsche Bahn Verzugszinsen zahlen. Auf diese hat die Stadt verzichtet. Der Verzicht betrifft die Jahre 2011 bis 2020 (für den Zeitraum bis Ende 2010 konnten keine Verzugszinsen entstehen, da nach der ursprünglichen Zeitplanung bis dahin kein Verzug gegeben war) und beläuft sich auf insgesamt rund 210 Millionen Euro.
Der Verzicht ist sachgerecht, weil die Zinsen nicht in der Wirtschaftlichkeitsrechnung enthalten waren und die Bahn den Überschuss aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos einsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schuster - Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart