Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Wolfgang Beurer am 01. April 2011
24502 Leser · 16 Stimmen (-4 / +12)

Finanzen: Kosten, Nutzen, Bedarf

Pachtzins für Bahnflächen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vor mehreren Jahren hat die Stadt Stuttgart von der Bahn die Flächen A2, A3, B, C und D gekauft. Diese Flächen werden derzeit und in den nächsten Jahren von der Bahn (Netz) benutzt.

Wie hoch ist der jährliche Pachtzins für diese Flächen, oder wird dieser mit dem Zuschußbetrag der Stadt Stuttgart zu dem Projekt S 21 verrechnet?

Ihrer Nachricht sehe ich mit Interesse entgegen!

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Beurer

+8

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Antwort
von Dr. Wolfgang Schuster am 02. Mai 2011
Dr. Wolfgang Schuster

Sehr geehrter Herr Beurer,

der Kaufpreis, den die Stadt 2001 bezahlt hat, ist der abgezinste Wert der Grundstücke zum Zeitpunkt der Freimachung durch die Bahn. Mit dieser Abzinsung wird berücksichtigt und wirtschaftlich ausgeglichen, dass die Landeshauptstadt die Grundstücke bis zur Freimachung nicht nutzen kann. Da die Nicht-Nutzbarkeit auf diesem Wege bereits „bezahlt“ ist, kann die Stadt nicht zusätzlich eine Pacht für die Nutzung durch die Bahn erheben.

Seit dem 1.1.2011 müsste die Deutsche Bahn Verzugszinsen zahlen. Auf diese hat die Stadt verzichtet. Der Verzicht betrifft die Jahre 2011 bis 2020 (für den Zeitraum bis Ende 2010 konnten keine Verzugszinsen entstehen, da nach der ursprünglichen Zeitplanung bis dahin kein Verzug gegeben war) und beläuft sich auf insgesamt rund 210 Millionen Euro.

Der Verzicht ist sachgerecht, weil die Zinsen nicht in der Wirtschaftlichkeitsrechnung enthalten waren und die Bahn den Überschuss aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos einsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schuster - Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart