Sehr geehrter Herr Weckerle,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sollte die Neubaustrecke nicht gebaut werden, liegen keine alternativen Pläne in der Schublade, die dann umgesetzt werden könnten.
Bei einem alternativen Projekt müsste der ganze, in einem Rechtsstaat vorgeschriebene Planungs- und Genehmigungsprozess wieder von vorne begonnen werden: Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Auslage der Unterlagen, öffentliche Anhörung, Berücksichtigung von Einwendungen und dann ein Planfeststellungsbeschluss, der eventuell auch vor Gericht angegriffen werden.
Von insgesamt sieben Planfeststellungsabschnitten bei der Neubaustrecke sind bereits drei planfestgestellt, bei vier Abschnitten haben die Erörterungstermine bereits stattgefunden. Der Abschnitt PFA 2.5b „Neu-Ulm 21“ ist bereits seit 2007 in Betrieb.
Dem Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags wurde Mitte November eine Neubewertung von insgesamt 38 Projekten zum Ausbau des Schienenverkehrs in Deutschland vorgelegt. Für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm hat sich bei dieser Neubewertung ein Wert von 1,2 ergeben. Wird berücksichtigt, dass mit einer Realisierung des viergleisigen Ausbaus zwischen Hanau - Würzburg und Erfurt - Fulda mit Investitionskosten von über 3,1 Milliarden Euro auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, steigt die Wirtschaftlichkeit auf einen Faktor von 1,5.
Dies ist ein gutes Ergebnis, der Bau der Neubaustrecke hat damit grünes Licht erhalten. Besonders zu bemerken ist dabei noch, dass bei dieser Neubewertung insgesamt über ein Viertel der Projekte durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung gefallen ist, also ein Ergebnis von unter 1,0 erhalten hat.
Die Kosten für die Neubaustrecke liegen bei 2,89 Milliarden. Die Finanzierung hierfür steht, der Bund übernimmt die Mehrkosten. Deshalb gibt es keinen Grund, an der Realisierung der Neubaustrecke zu zweifeln.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Gönner - Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr