Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

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Autor Pushpendra Gupta am 07. Oktober 2010
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Beschlüsse: Politik, Bürgerbeteiligung, Planfeststellung

Planfeststellungsverfahren

Mich wundert es, daß bis jetzt weder in Medien noch von Projektführung klare Verhältnisse in der rechtlichen Lage gestellt wurden. Es wurde immer wiederholt, daß der Projekt mit großer Mehrheit beschlossen wurde.

Nach meinem Verständnis ist für solch eine Projekt ein Planfeststellungsverfahren zwingend. Bis jetzt hat es keiner klargestellt, daß es ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde.

Könnten Sie mir es mitteilen, ob ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde?

Wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt und dann das Projekt weiter betrieben, ist alles rechtens und keiner hat das recht zu protestieren, denn alle Einwände sind bei Planfeststellungsverfahren abgearbeitet, einschließlich ein gerichtliches Widerspruch?

Für diesen Fall ist es erstaunlich, daß die politische Parteien ( z. B Grünen ) diese Proteste unterstüzen. In diesem Fall muß dem Volk klar gemacht werden, daß die Einwände bei gegebener Zeit ( Planfeststellungsverfahren ) behandelt wurden und weitere Proteste sind eine Rechtverletzung.

Die Proteste sind allerdings berechtigt, wenn ein Planfeststellungsverfahren nicht durchgefürt wurde.

Für Ihre klärende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

MfG

P. Gupta

+2

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