Sehr geehrter Herr Anhenn,
eine förmliche Stilllegung der alten Gleisanlagen ist nicht erforderlich, da weder der Betrieb des Stuttgarter Hauptbahnhofs noch der Gleisanlagen eingestellt wird. Die Gleisanlagen werden auf Basis einer rechtskräftigen Planfeststellung verlegt und nicht etwa aufgelassen, d.h. aufgegeben. Die sogenannte Entwidmung der alten Gleisanlagen erfolgt gemäß Planfeststellung erst nach Inbetriebnahme der neuen Infrastruktur und zwar Zug um Zug. Wettbewerber haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Gleisführung bzw. Gleislage. Aufgrund der bestandskräftigen Planfeststellung ist die Deutsche Bahn berechtigt, die Lage der Gleisanlagen zu verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer