Liebe direktzu®-Nutzer,
32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.
Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.
Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.
Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Durchgangsbahnhof: Kapazität, Architektur, Barrierefreiheit
rechtliche Verbindlichkeit des Stresstests
Sehr geehrte Damen und Herren,
und wieder treibt mich der Stresstest um. Diesmal geht es um seine rechtliche Verbindlichkeit. Es gibt Stimmen, welche behaupten, der Stresstes sei rechtlich unverbindlich und es würden nur die Zugzahlen aus dem Planfeststellungsbeschluss bzw. den Verträgen zwischen der DBahn und den Partner gelten.
Darum meine Frage:
Sind die 49 Züge/h in der HVZ welche laut Stresstest fahrbar sind rechtlich einklagbar?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Burghart
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.