Sehr geehrter Herr Weiher,
die künftige Verbesserung der Anschlusssituation wird in der Tat wesentlich von der Verdichtung des vertakteten Verkehrsangebots bestimmt. Dies gilt ganz unabhängig von der Frage Kopfbahnhof oder Durchgangsbahnhof. Mit Stuttgart 21 kann eine erhebliche Steigerung des Nahverkehrsangebotes realisiert werden. Im Angebotskonzept 2020 sind über den ganzen Tag stündliche Regionalverkehrslinien geplant, die sich auf wichtigen Verkehrsachsen zu halbstündlichen Angeboten ergänzen. Mit Stuttgart 21 sind z.B. folgende Angebotsausweitungen im Regionalverkehr geplant:
• Neu: stündliche IRE-Linie Karlsruhe –Pforzheim –Stuttgart –Plochingen –Ulm –Friedrichshafen –Lindau
• Bisher: nicht über Stuttgart hinaus durchgebunden; im Wesentlichen zweistündliche Verbindung, durchgehender Stundentakt nur im Abschnitt Ulm –Friedrichshafen –Lindau vorhanden
• Neu: halbstündliches Angebot in den Abschnitten Tübingen –Plochingen –Stuttgart sowie Tübingen –Flughafen –Stuttgart durch die Überlagerung von zwei stündlichen Angebotslinien, die über Stuttgart hinaus durchgebunden werden
• Bisher: im Abschnitt Tübingen –Plochingen -Stuttgart stündliche RE-Verbindung mit Verdichtungen zur HVZ sowie zweistündliche IRE-Verbindung
• Neu: halbstündliches Angebot im Abschnitt Aalen –Stuttgart durch die Überlagerung von zwei stündlichen Angebotslinien, die über Stuttgart hinaus durchgebunden werden
• Bisher: im Abschnitt Aalen –Stuttgart stündliche RE-Verbindung mit Verdichtungen zur HVZ sowie IRE/RB-Einzelleistungen
• Neu: stündliches Angebot Stuttgart –Ulm über Stuttgart-Flughafen –Neubaustrecke
Dieses Angebotskonzept wurde in der Schlichtung vorgestellt. Eine Taktausdünnung in der Nebenverkehrszeit ist nicht vorgesehen. Vielmehr wird es in den Spitzenstunden des täglichen Berufsverkehrs zusätzliche Angebote geben. Konkrete Tagesbetriebsprogramme für die Zeit nach 2020 sind noch nicht entwickelt, aber auch hier wird sich das Angebot gegenüber heute verbessern.
Zur Finanzierung von Mehrleistungen:
Das Land wird in den nächsten Jahren umfassend SPNV-Leistungen neu vergeben. Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs der Eisenbahnverkehrsunternehmen kann - auf Basis bundesweiter Erfahrungswerte und erster eigener Erkenntnisse – damit gerechnet werden, dass neben Verbesserungen z.B. im Fahrzeugbereich und im Service auch Angebotserweiterungen mit einem vergleichbaren Mitteleinsatz realisierbar sind. Die Mehrleistungen werden dadurch finanziert werden, dass bei den Neuvergaben bessere Bestellerentgelte erreicht werden können d.h. die zukünftigen Leistungen günstiger angeboten werden als heute. Berechnungen haben ergeben, dass auf Grund der Erfahrungen der anderen Aufgabenträger mit Ausschreibungsgewinnen es durchaus möglich ist, im benötigten Umfang solche Ausschreibungsgewinne zu realisieren, dass die Mehrleistungen finanziert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Gönner - Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr