Sehr geehrter Herr Meiler,
gerne beantworte ich Ihre Frage nach der Beleuchtung der im Rahmen von Stuttgart 21 entstehenden Eisenbahntunnel.
Entsprechend dem geltenden Regelwerk werden Tunnel ab einer Länge von 500 Meter mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgerüstet. Wie auch auf anderen Strecken üblich wird diese Beleuchtung in der Regel ausgeschaltet sein, kann jedoch bei Bedarf jederzeit vor Ort wie auch von der Betriebsüberwachung eingeschaltet werden.
In der Kostenkalkulation des Projekts sind diese und die zahlreichen weiteren planfestgestellten Tunnel-Sicherheitsmaßnahmen selbstverständlich enthalten.
Weitere Hintergrundinformationen zu diesen und anderen Sicherheitsmaßnahmen erhalten Sie auch in den Erläuterungsberichten, die in unserer Mediathek zum Download zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich