Sehr geehrter Herr Meiler,
für die Planung und Ausführung von Hochgeschwindigkeitsstrecken bestehen nationale und internationale Vorgaben. Die Deutsche Bahn setzt diese Bestimmungen bei der Planung und beim Bau des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm konsequent um.
Für die gesamten Tunnelbauwerke gilt, dass die parallel verlaufenden eingleisigen Tunnelröhren alle 500 Meter mit so genannten Querschlägen verbunden werden. Dies trifft entsprechend auch für den Boßlertunnel im Planfeststellungsabschnitt 2.2 Albaufstieg zu.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB