Sehr geehrter Herr Dr. Andriof,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 21. Oktober 2010 [1] bezüglich der Versachlichung der Debatte, indem maßgebliche Unterlagen der Planfeststellung online zugänglich gemacht werden.
Selbstverständlich können mehr als 100 Leitzordner amtlich planfestgestellte Unterlagen nicht ohne Weiteres vollumfänglich online zugänglich gemacht werden. Der Großteil der zahlreichen Detailpläne und Fachgutachten wäre für Laien wohl auch kaum verständlich. Selbstverständlich sind auch auf Ihren Seiten auch die Textteile der Planfeststellungsbeschlüsse verfügbar.
Doch schon die zu Grunde liegenden Texte der Planrechtfertigung und Variantenabwägung (Anlage 1, Teile I und II der Planunterlagen) können dagegen offenbar nur beim Eisenbahn-Bundesamt eingesehen werden. Dabei geht gerade aus diesen Unterlagen hervor, warum das Konzept Stuttgart 21 – mit guten Gründen – unter zahlreichen Alternativen ausgewählt wurde. Viele Diskussionen (Varianten von Kopfbahnhöfen, Vorort-Durchgangsbahnhöfen u. a.) in Fach- und Tagespresse ließen sich dadurch versachlichen.
Was spricht dagegen, zumindest die schriftlichen Teile der Anlage 1 (Planrechtfertigung, Variantenabwägung) der Planfeststellungsunterlagen online zu stellen?
Selbstverständlich hat indes jeder Bürger die Möglichkeit, in der Stuttgarter Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes Einsicht in die vollständigen Unterlagen zu nehmen. Auch ich habe davon mehrfach Gebrauch gemacht. Der Aufwand (Voranmeldung, Anreise, grundsätzlich nur werktags) dafür ist jedoch oft immens. Gerade in der momentan schwierigen Zeit hat die freundliche zuständige Mitarbeiterin dort auch nun wirklich Besseres zu tun, als Bürgern in zunehmender Zahl Einsicht zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Reinhart
[1] http://direktzu.de/stuttgart21/messages/27964
Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.