Sehr geehrter Herr Rainer,
die Entscheidung für die Wahl des Bauverfahrens orientiert sich an den konkreten technischen Realisierungsmöglichkeiten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, den verpflichtenden Vorgaben aus der Planfeststellung und nicht zuletzt spielen auch der Bauablauf im Zusammenhang mit anderen Baubereichen und Kostenaspekte eine Rolle. In Stuttgart sind die speziellen Gegebenheiten im Stuttgarter Talkessel mit den besonderen Anforderungen und Auflagen zum Schutz des Grund- und Mineralwassers zu beachten. Zunächst möchte ich aber deutlich machen, dass es nicht um "eine trockene Baugrube" handelt in der "das Grundwasser abgesenkt wird" handelt. Der Bahnhofstrog wird in insgesamt 25 Abschnitten erstellt und nur jeweils in diesem Bereich findet die Grundwasserhaltung statt, es geht also nicht um eine komplette Baugrube mit einer flächigen Grundwasserabsenkung.
Bereits in der Planfeststellung wird ausgeführt, dass dem "Vorhabenträger" also dem Bauherren Deutsche Bahn, z.B. gewisse bauliche Vorabmaßnahmen aufgrund dadurch "entstehenden unverhältnismäßigen Erschwernissen" nicht zugemutet werden können, auch wenn damit Grundwasserandrangsmengen ggf. reduziert werden könnten. (siehe dazu Ausführungen zum Grundwasserschutz im Beschluss zum Planfeststellungsabschnitt 1.1 Seite 348/349). Damit wird deutlich, dass bei der Entscheidung/Genehmigung für die Wahl des Bauverfahrens die Variante zu wählen ist, die nach Abwägung aller Entscheidungsparameter die insgesamt geringsten Betroffenheiten verursacht. Für den Bau des neuen Durchgangsbahnhofes in Stuttgart hat sich die abschnittsweise Bauweise mit einer auf die Baugrube jeweils bezogenen räumlich eingegrenzten Grundwasserhaltung als das insgesamt am besten geeignete Verfahren erwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB