Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Auswahl der Redaktion
Autor Anette Brand am 21. September 2012
19361 Leser · 18 Stimmen (-10 / +8)

Auslage 7. Planänderung

Warum wurde Schutz des Heil- und Mineralwassers aufgehoben?

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Dokumentation „Instationäres Grundwasserströmungsmodell, Prognoseberechnung“ entnehme ich eine Gefährdung für die Heil- und Mineralquellen. Zitate: „sind Auswirkungen der Baumaßnahmen auf das Mineralwasservorkommen bzw. die Heil- und Mineralquellen nicht auszuschließen sind“, „…was somit Auswirkungen an den Heil-und Mineralquellen … in starken Umfang verringert.“
Im Widerspruch dazu steht im Bericht des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (2005): “Mineral- und Heilwasservorkommen, z. B. das
Stuttgarter Mineralwasser, sind durch abgegrenzte qualitative und quantitative Heilquellenschutzzonen besonders geschützt. Bei Eingriffen in den Untergrund hat der Schutz des Mineral- und Heilwassers absoluten Vorrang.“

Frage:
Mit welchen Argumenten hat das Landesamt für Geologie den nunmehr nicht mehr ‚absoluten Vorrang‘ begründet?

Besten Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße,

Anette Brand

-2

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 24. September 2012
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrte Frau Brand,

ich danke Ihnen für Ihre sachlich-kritischen Fragen zum Schutz des Stuttgarter Heilquellenschutzgebietes, die ich sehr gerne beantworte.

Der Schutz des Heil- und Mineralwasservorkommens von Stuttgart-Bad Cannstatt und -Berg wurde nicht aufgehoben, sondern war und ist vielmehr bei Planung und Realisierung des Projektes Stuttgart 21 eine unumstößliche Randbedingung. Dies wird insbesondere durch die zahlreichen diesbezüg- lichen Auflagen in den Planfeststellungsbeschlüssen und der weiterhin gültigen und zu beachtenden Schutzverordnung für das Heilquellenschutz- gebiet deutlich. Die Auflagen in den Planfeststellungsbeschlüssen und auch die Heilquellenschutzverordnung sind durch die Vorhabenträgerin und der am Bau Beteiligten zu beachten und umzusetzen.

Zum Schutz des Heil- und Mineralwasservorkommens trifft die Deutsche Bahn dabei eine Vielzahl von Maßnahmen. So wird beispielsweise der allergrößte Teil des während der Bauzeit geförderten Grund- und Niederschlagswässer nach vorheriger Reinigung wieder versickert. Derartige Maßnahmen wurden bisher bei vergleichbaren Bauprojekten im Stuttgarter Talkessel (z. B. die S-Bahn-Strecken im Umfeld des Hauptbahnhofs) noch nicht umgesetzt. Sie gehen damit weit über die Vorkehrungen bei früheren Bauprojekten mit vergleichbarer Eingriffstiefe hinaus. Der Schutz der Heilquellen wird vollumfassend sichergestellt.

Hinsichtlich der von Ihnen zitierten Textstellen möchte ich darauf hinweisen, dass der Einfluss der baubedingten, also temporären, Grundwasserentnahmen auf das Heil- und Mineralwassersystem mit den Fachbehörden der Stadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg schon während des ursprünglichen Planfeststellungsverfahrens fachlich sehr intensiv diskutiert wurde. Zum 7. Planänderungsantrag haben die Fachbehörden sehr genaue und sehr differenzierte Nachfragen gestellt. Die Beantwortung dieser Fragen ist zwischenzeitlich in die jetzt ausliegenden Antragsunterlagen eingearbeitet worden. Die DB ist sehr zuversichtlich, dass die zusätzlichen Maßnahmen als wasserwirtschaftlich vertretbar eingestuft werden, weil die mit dem Grundwassermanagement verwirklichten Schutzmaßnahmen einen signifikanten Einfluss auf das Heil- und Mineralwassersystem ausschließen. Um den ordnungsgemäßen Bauablauf und die Begrenzung der Auswirkungen zu überwachen, wird ein umfangreiches Grundwassermonitoring gemäß den Auflagen und Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbeschlüsse durchgeführt.

Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich