Sehr geehrte Damen und Herren,
aufmerksame Beobachter berichten, dass seit fast 3 Wochen anscheinend Entkernungsarbeiten im denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Bahndirektion (H7) an der Heilbronner Straße stattfinden.
Es wurde beobachtet, dass die Abbruchfirma AWR mit einem Bagger vor Ort ist und Mulden befüllt, u.a. mit aus dem H7-Gebäude herausgeschaffter Mineralwolle und möglicherweise auch Asbest, verpackt in entsprechenden Säcken. Außerdem werden Blechteile, Lampen, Elektronikteile, Kabel und Sanitärporzellan sortiert.
Das alles deutet auf eine Entkernung hin.
Wird das Gebäude entkernt und wenn ja, was genau und warum?
Soll es danach abgerissen oder teilabgerissen werden?
Stimmen Sie zu, dass ein Abriss oder Teilabriss des verbliebenen Hauptgebäudes dem Planfeststellungsbeschluss widerspricht und somit illegal ist?
Der Baubürgermeister der Stadt Stuttgart betont, dass der Planfeststellungsbeschluss unverändert gilt und es keine abweichenden Verabredungen mit der Stadt gibt.
Über die derzeit im H7 stattfindenden Arbeiten ist er offenbar nicht informiert.
Gruß
Heike Voß
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