Sehr geehrte Frau Voß,
der Rosensteinpark wird von drei Baumaßnahmen tangiert: Der Erstellung eines Kreuzungs- und Verzweigungsbauwerkes im Bereich der Ehmannstraße, der Erstellung einer Rettungszufahrt sowie dem Bau des Portal des Portals des Rosensteintunnels. Für die Maßnahmen hat die Bahn Baurecht, einschließlich der notwendigen Arbeiten für die Freimachung und Einrichtung der Baustellen.
Wie Sie bereits wissen, ist jederzeit sicherzustellen, dass bei Bauprojekten Natur- und Artenschutzfragen gesetzeskonform gelöst werden. Der Natur- und Artenschutz ist ein stetiger Prozess, der sich mit einer ökologischen Baubegleitung bis hin zur tatsächlichen Ausführung von Baumaßnahmen zieht. Bis zur Ausführung ist jederzeit sicherzustellen, dass Verbots- tatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG auszuschließen sind.
Zudem wird derzeit ein Konzept erstellt, das den Schutz des Juchtenkäfers integriert. Ziel der DB ist, dass sowohl die bestmöglichen Voraussetzungen für den Erhalt der Population im Rosensteinpark geschaffen werden als auch ein Beitrag zur Stabilisierung des Gesamtbestandes der seltenen Käferart in Baden-Württemberg geleistet wird.
Ich danke Ihnen deshalb für Ihr Verständnis, dass wir Ihnen derzeit noch nicht im Detail mitteilen können, welche einzelnen Bäume gefällt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich