Sehr geehrter Herr Kistner,
der Querschnitt der Röhren wurde mit einem Radius von 4,05 Metern bis 4,70 Metern so gewählt, dass sie von normalen Service- und Rettungsfahrzeugen problemlos passiert werden können. Maßgeblich sind die bindenden europäischen Vorgaben für Hochgeschwindigkeitstrassen sowie die eisenbahntechnischen Regelungen nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
Selbstverständlich werden die Tunnel mit Oberleitungen ausgestattet. Ebenso finden dort alle notwendigen Kommunikations- und Rettungseinrichtungen Platz. Die eingleisigen Röhren sind in regelmäßigen Abständen (500 Meter) mit Sicherheitsschleusen verbunden. In den Tunneln wird die so genannte „Feste Fahrbahn“ ausgeführt, d.h. die Schienen liegen nicht im Schotterbett, sondern fest in einer Betonplatte. Die Röhren sind deshalb mit normalen Straßenfahrzeugen - also Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge oder auch mit Bussen - befahrbar. Die verfügbare Breite reicht aus, dass sich solche Straßenfahrzeuge im Tunnel überholen bzw. aneinander vorbeifahren können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB